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Fax: +49-0621-529-4101
Email: krampnormhallen@gmx.de
Reinwaltstr. 2
67067 Ludwigshafen

Impressum

Siegfried Kramp e.K
Firmeninhaber:
Reihwaltstr. 2
67067 Ludwigshafen

Telefon: 0621544739
Telefax: 06215294101
E-Mail: krampnormhallen@gmx.de

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Ludwigshafen
Registernummer: LU HRA 60435 D-U-N-S340146995

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE149757607

Wirtschafts-ID: Wirtschafts-IdNr: 27/094/8071/7

Aufsichtsbehörde: Ludwigshafen

Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: krampnormhallen@gmx.de

Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.

Disclaimer – rechtliche Hinweise

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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: Einbock GmbH

AGB

Verkauf – Vermietung – Montage/Demontage

Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

(3) Bei der Vermietung von Objekten gelten die Vermietbedingungen vorrangig, diese Bedingungen nur ergänzend.

  • 2 Angebot

Sofern die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von
3 Wochen annehmen.

  • 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Statik etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

  • 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk, bzw. Standort Ludwigshafen.

(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Nicht eingeschlossen in unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  • 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

(2) Für den Fall, dass der Besteller in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

  • 7 Gefahrübergang

Mit der Mitteilung der Versandbereitstellung des Kaufgegenstandes geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers.

Aufstellen des Kaufgegenstandes erfolgt auf Gefahr des Käufers, evtl. Kran- und Stablerkosten gehen zu Lasten des Käufers, Kosten für evtl. Fundamente und sonstiger Vorbereitungen zum Aufstellen sowie evtl. Anschluss von Versorgungsleitungen sind Sache des Käufers.

  • 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

  • 9 Mängelgewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Hallen sowie neuen Bauteilen hierzu 2 Jahre, bei gebrauchten Hallen sowie Bauteilen hierzu 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Bau- Werbeschilder, Referenzobjekt

Die Verkäuferin ist berechtigt während evtl. Bauzeit ein Bauschild und Werbeschild kostenlos aufzustellen. Der Käufer gestattet der Verkäuferin das Objekt auch in Werbeunterlagen der Verkäuferin u. a. mittels Foto als Referenzobjekt darzustellen.

Montage/Demontage

(1) Der Besteller haftet für die Festigkeit der Fundamente und vorhandener Hallenböden. Die Baustelle muss jederzeit mit 20- t- Fahrzeugen befahrbar sein, es muss ausreichend Auslagerungs- und Montageplatz vorhanden sein.

Stromanschluss- und Verbrauch gehen zu Lasten des Bestellers.

(2) Wir sind berechtigt Zulieferer und Subunternehmer einzusetzen.

Verspätet eintreffende Auflagen Dritter und die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers, ebenso Anschlusskosten an Gebäuden, Gebäudeteilen und untergeordneten baulichen Anlagen.

(3) Kosten aus Baustellenunterbrechungen die wir nicht zu vertreten haben gehen in vollem Umfang zu Lasten des Bestellers. Alle gewünschten Änderungen des Bestellers sind schriftlich allein mit unserer Firma zu vereinbaren. Nebenabreden mit Monteuren sind unwirksam.

Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Recht

Es wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, im Zweifel ist auch bei fremdsprachigen Übersetzungen der deutsche Text maßgebend.

Handelsklauseln sind nach den internationalen Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformen (incoterms) auszulegen.

 

  • 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Ludwigshafen/Rhein. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

 

Ludwigshafen,

Siegfried Kramp Normhallen e. K.

Aktualisiert ( Freitag, den 8. September 2017 um 12:00 Uhr)